AGB

1.   Firma / Bezeichnung / Abteilungen / Adresse

BR GRUPPE – BR Events GmbH
Security – Logistik – Facility
Gutenbergstraße 25
04178 Leipzig

2.   Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge sowie hiermit im Zusammenhang stehender Sach- und / oder Dienstleistungen zwischen der BR GRUPPE – BR Events GmbH und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und werden – selbst bei Kenntnis dieser – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3.   Behördliche Genehmigung

Die BR GRUPPE – BR Events GmbH arbeitet auf Grundlage der Bewachungsverordnung §34a GewO und besitzt die erforderliche behördliche Genehmigung.

4.   Personal

Die Mitarbeitenden der BR GRUPPE – BR Events GmbH stehen in keiner Beziehung zum Kunden. Alle Anweisungen, Dispositionen und vertragliche Regelungen stehen in keiner Beziehung zum Kunden.

Die Mitarbeitenden der BR GRUPPE – BR Events GmbH werden dem Kunden vorrübergehend auf Grundlage eines Angebotes, eines Werkvertrages oder eines Rahmenvertrages zur Verfügung gestellt.

Die Dienstkleidung unterscheiden sich farblich in den drei Abteilungen voneinander.
Die Sicherheitsdienstleistungen werden durch Wachpersonal, die als Security sichtbar
gekennzeichnet sind durchgeführt.

5.   Nachunternehmer

Die BR GRUPPE – BR Events GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Bereich Security, Logistik und Facility Nachunternehmer zu bedienen. Im Bereich Sicherheitsdienstleistungen werden Nachunternehmer gemäß §34a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen eingesetzt.

Eine Meldung an den Kunden über den Einsatz eines Nachunternehmers ist nicht zwingend erforderlich.

6.   Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe

Dem Kunden ist es nicht gestattet, Mitarbeitende der BR GRUPPE – BR Events GmbH zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Kunden zu veranlassen.

Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Bestimmungen der BR GRUPPE – BR Events GmbH, so ist er verpflichtet für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 4.500,00 Euro plus gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen den Kunden und dem ehemaligen Mitarbeiter der BR GRUPPE – BR Events GmbH.

Der Gerichtsstand im Streitfall ist Leipzig.

7.   Angebote und Vertragsabschluss

Alle Angebote der BR GRUPPE – BR Events GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dort ist ausdrücklich anderes bestimmt. Ein auf Grundlage eines Angebotes erteilter Auftrag / Bestellung Material oder Personal eines Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar, an das sich der Kunde sieben Werktage gebunden hält.

An unsere Angebote halten wir uns für 4 Wochen vom Tag der Erstellung des Angebotes angerechnet gebunden, es sei denn, das Angebot enthält eine abweichende Bindefrist oder es ist ausdrücklich als „freibleibend“ gekennzeichnet.

Innerhalb der Frist von sieben Werktagen nach Zugang der Bestellung steht es der BR GRUPPE – BR Events GmbH frei, das verbindliche Vertragsangebot anzunehmen. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Die Bestellung durch den Kunden kann mündlich, schriftlich oder per Mail erfolgen. Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, ab dem Auftragnehmer in Textform die Auftragsbestätigung zugeht.

Verträge über fortlaufende oder regelmäßig wiederkehrende Leistungen (Dauerschuldverhältnis) werden jeweils für die Laufzeit von 1 Jahr geschlossen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Wird ein solcher Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um 1 weiteres Jahr.

8.   Preise / Preisanpassung / Preisänderung / Fahrkosten

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Fahrkosten PKW – 0,35 Cent pro gefahrenen Kilometer ab Firmensitz
Fahrkosten Transporter – 0,45 Cent pro gefahrenen Kilometer ab Firmensitz

Im Falle der Veränderung von Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Inflation, Materialpreisänderungen, Änderungen im Tarifvertrag für Mitarbeiter im privaten Sicherheitsdienst, kann der Auftragnehmer vom Kunden eine Erhöhung der vereinbarten Verrechnungspreise aller Abteilungen verlangen.

9.    Rechnungsstellung

Alle Rechnungen müssen elektronisch versendet werden. Der Eingang von Rechnungen im Standartformat oder per E-Mail werden akzeptiert.

Rechnungen, die nur gescannt wurden, können vom System nicht verarbeitet werden. Pro E- Mail Anhang nur eine Rechnung. Mehrere Rechnungen müssen zu einer PDF- Datei zusammengefasst werden. Buchungsrelevante Dokumente, die zu einer Rechnung gehören (z.B. Lieferscheine, Stundenzettel oder erläuternde Aufstellungen), müssen
zusammen mit der Rechnung entweder in einer PDF- Datei oder auch als weitere einzelne PDF- zugesandt werden.

Rechnungsempfänger:
BR GRUPPE – BR Events GmbH
Buchhaltung
Gutenbergstraße 25
04178 Leipzig

Rechnungs-Mailadresse: rechnung@br-gruppe.com

10.    Beanstandungen

Beanstandungen jeglicher Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechtleistungen) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung mündlich und schriftlich der Firma BR Events GmbH zum Zwecke der Abhilfe mitzuteilen.

Bei etwaigen Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken, um etwaige Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen die Firma BR Events GmbH und den Kunden zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn die Firma BR Events GmbH nach schriftlicher Benachrichtigung des Kunden nicht in angemessener Zeit (sieben Werktage) für Abhilfe sorgt, soweit diese möglich und für beide Vertragspartner zumutbar ist.

11.    Abrechnung / Mindestarbeitszeit

Die Abrechnung beim Kunden erfolgt auf Grundlage des vom Kunden bestätigten Angebotes, des Werkvertrags oder dem Rahmenvertrag.
Forderungen sind unmittelbar 30 Tage nach Erbringung einzelner Teilleistungen und nach Datum der Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Die Firma BR Events GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen, sofern die Forderung bestritten wird oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

Mindestarbeitszeit Security

Abrechnung der Einzelstunden erfolgt über die Mindestabnahmemenge im Zeitraum Montag bis Donnerstag 4 Stunden, Freitag bis inklusive Sonntag 6 Stunden. Feiertage werden grundsätzlich mit mindestens 8 Stunden berechnet. Zusätzlich werden neben dem Stundenverrechnungssatz entsprechend den gültigen Tarifverträgen für Sicherheitsdienstleistungen die festgelegten Zuschläge vereinbart.

Nachtarbeit
23:00 – 06:00 Uhr = 10 Prozent

Sonntagsarbeit
00:00 – 23:59 Uhr = 25 Prozent

Feiertagsarbeit
00:00 – 23:59 Uhr = 50 Prozent

Andere Absprachen werden ggf. im Angebot, im Werkvertrag oder im Rahmenvertrag geregelt. Grundsätzlich wird bei einer Überschreitung des Viertelstundentaktes aufgerundet. Maßgeblich für die Abrechnung sind die real erbrachten Stunden bzw. Mehrleistung der Mitarbeiter der BR GRUPPE – BR Events GmbH.

Mindestarbeitszeit Logistik

Abrechnung der Einzelstunden erfolgt über die Mindestabnahmemenge im Zeitraum Montag bis Freitag 4 Stunden, Samstag und Sonntag 6 Stunden. Feiertage werden grundsätzlich mit mindestens 6 Stunden berechnet. Zusätzlich werden neben dem Stundenverrechnungssatz entsprechend festgelegten Zuschläge vereinbart.

Nachtarbeit
23:00 – 06:00 Uhr = 10 Prozent

Sonntagsarbeit
00:00 – 23:59 Uhr = 25 Prozent

Feiertagsarbeit
00:00 – 23:59 Uhr = 50 Prozent

Andere Absprachen werden ggf. im Angebot, im Werkvertrag oder im Rahmenvertrag geregelt. Grundsätzlich wird bei einer Überschreitung des Viertelstundentaktes aufgerundet. Maßgeblich für die Abrechnung sind die real erbrachten Stunden bzw. Mehrleistung der Mitarbeiter der BR GRUPPE – BR Events GmbH.

Mindestarbeitszeit Facility (Gebäudereinigung)

Abrechnung der Einzelstunden erfolgt nach Angebot bzw. über die Mindestabnahmemenge von 2 Stunden. Zusätzlich werden neben dem Stundenverrechnungssatz entsprechend dem Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vereinbart.

Nachtarbeit
22:00 – 05:00 Uhr = 30 Prozent

Sonn- und Feiertagsarbeit
00:00 – 23:59 Uhr = 80 Prozent

Arbeiten am 1.Mai, Neujahr, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
00:00 – 23:59 Uhr = 200 Prozent

Andere Absprachen werden ggf. im Angebot, im Werkvertrag oder im Rahmenvertrag geregelt. Grundsätzlich wird bei einer Überschreitung des Viertelstundentaktes aufgerundet. Maßgeblich für die Abrechnung sind die real erbrachten Stunden bzw. Mehrleistung der Mitarbeiter der BR GRUPPE – BR Events GmbH.

12.  Neukunden

Neukunden der BR GRUPPE – BR Events GmbH zahlen 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder nach Absprache mit Auftragserteilung 50 Prozent der Nettosumme plus gesetzliche Mehrwertsteuer als Abschlagszahlung auf das Konto der BR GRUPPE – BR Events GmbH bei der Sparkasse Leipzig.

13.  Planungspauschale

Grundlage der Planungspauschale ist das vom Kunden bestätigte Angebot.

Je nach Auftragsgröße bzw. Planungsaufwand wird pro Auftrag und Angebot eine Planungspauschale berechnet.

14.  Stornierung durch den Kunden

Sollte die Veranstaltung vom Kunden nicht durchführbar sein, ist die Auftragserteilung bis 20 Werktage vor Veranstaltungsbeginn vom Kunden kostenlos stornierbar. Diese und nachfolgende Regelungen gelten auch für die Absage durch Pandemien oder Unwetter.

Sofern der Kunde, unabhängig von den gesetzlichen Kündigungs- und / oder Rücktrittsrechten von dem Vertrag Abstand nehmen will (Stornierung) ist dies bis 10 Werktage (Montag bis inklusiven Freitag) vor Beginn der Veranstaltung zulässig, wobei er dann verpflichtet ist, angemessenen Ersatz zu leisten.
Bei einer Stornierung ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalierten Nichterfüllungsschadens wie folgt verpflichtet:

  • Stornierung bis 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung = 35% der Nettoauftragssumme
  • Stornierung bis 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung = 65% der Nettoauftragssumme
  • Stornierung bis 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung = 85% der Nettoauftragssumme
  • Erfolgt der Rücktritt nach den vorab genannten Fristen, ist der Kunde verpflichtet die vertraglich genannte vereinbarte vollen Nettoauftragssumme zu zahlen.

Bei Rücktritt vom Vertrag seitens des Mieters werden die bis dahin entstandenen Kosten
Für Ware und / oder Dienstleistungen, die von der BR GRUPPE – BR Events GmbH für den Mieter bearbeitet und / oder beschafft wurden, dem Mieter in voller Höhe in Rechnung gestellt.

15.  Miete Material

Der Mietpreis gilt ab Lager bzw. ab Transporttag. Hinzu kommt eine Lagergebühr bzw. Bereitstellungsgebühr von 35,00 Euro pro Auftrag.

Vereinbarte Mietpreise bei Material beziehen sich, auf den Zeitraum zwischen Bereitstellung der Mietgegenstände und Rückgabe zum Ablauf der Mietzeit. Das Mietverhältnis sowie insbesondere die Obhutspflicht des Kunden inklusive Bewachung bestehen bis zur endgültigen und vollständigen Rückgabe der Mietsache an die Firma BR Events GmbH.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Einsatzort für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen zugänglich und befahrbar ist. Weiterhin ist vom Kunden unentgeltlich ein Stapler oder Radlader zur Entladung zur Verfügung zu stellen. Weiterhin hat der Kunde für die Anlieferung und Lagerung einen kostenfreie Lagermöglichkeit am Einsatzort zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde ist verpflichtet die Mietsache am Einsatzort für den Zeitraum des Einsatzes, der Lieferung, Lagerung oder Abholung vor Diebstahl oder Verschlechterung zu schützen.

Der Kunde haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Firma BR Events GmbH haftet nicht für Schäden, welche aufgrund unsachgemäßer Bedienung, Installation oder Gebrauch der Mietsache herrühren.

Die Mietgegenstände dürfen vom Kunden nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigem Personal transportiert, aufgestellt, bedient und abgebaut werden.
Der Kunde hat während der Mietzeit für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen.
Bei Mietgeräten oder Mietkleidung erfolgt eine Abrechnung der Reinigung nach Aufwand bzw. Grad der Verschmutzung nach Aufwand und Kostenrechnung.

Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden, Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietgegenstandes sowie Wegnahmerechte des Mieters verjähren in 12 Monaten.

16.  Kaution

Die Firma BR Events GmbH kann für einzelne Mietgegenstände eine Kaution nach eigenem Ermessen fordern. Die Kaution wird 48 Stunden vor Anlieferung oder Übergabe an den Kunden plus gesetzliche Mehrwertsteuer als Kautionszahlung auf das Konto der Firma BR Events GmbH bei der Sparkasse Leipzig überwiesen. Werden der Firma BR Events GmbH die Mietgegenstände unversehrt zurückgegeben, so wird die Kaution ohne Abzüge innerhalb von 48 Stunden (ausgenommen Samstag und Sonntag) ohne Abzüge zurückgezahlt.

17.  Geheimhaltung

Die Firma BR Events GmbH und der Kunde verpflichten sich, während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit sowie auch nach Beendigung des jeweiligen Vertrages, absolute Vertraulichkeit und Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Firma BR Events GmbH, für den Fall der Verletzung der vertraglichen Geheimhaltungspflicht eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 Euro plus gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Der Anspruch auf Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bleibt von der Zahlung unberührt.

18.  Datenschutz

Für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten gelten im Rahmen des Vertragsverhältnisses die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Insbesondere gelten Art. 5 Abs. 1 lit. F. Art. 28 Abs. 3 DSGVO (Integrität und Vertraulichkeit der Daten) sowie Art. 12 ff. DSGVO (Informationspflichten).

Die BR GRUPPE – BR Events GmbH behandelt alle personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Für die Durchführung von Veranstaltungen sind das Erheben, Speichern und Verarbeiten persönlicher Daten unumgänglich. Dies geschieht ausschließlich zum Zwecke der Organisation und der Durchführung der Veranstaltung. Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, die direkt in den Veranstaltungsablauf involviert sind und soweit der organisatorische Ablauf dies erforderlich macht.

Mit Entstehung des Vertragsverhältnisses erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass die von ihm gemachten Angaben im Rahmen der Organisation, Abwicklung zur laufenden Veranstaltung gespeichert, verarbeitet und den jeweiligen Erfordernissen entsprechend an Dritte weitergegeben werden dürfen. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Kunde erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrages erforderlich sind.

19.  Haftung, Verjährung, Versicherung

Zur Abdeckung von Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen der BR GRUPPE – BR Events GmbH einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bei der Ausführung ihrer Arbeit zugefügt werden, wurde eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Die Haftung der BR GRUPPE – BR Events GmbH richtet sich – soweit nichts Abweichendes geregelt ist – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der BR GRUPPE – BR Events GmbH ist für die Fälle der einfachen Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
Soweit kein Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.

Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (etwa einer solchen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade uns auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir keinen Vorsatz zu vertreten haben.

Soweit der Schaden auf einer Verletzung des Produkthaftungsgesetzes beruht oder es sich um Körper- und Gesundheitsschäden handelt, bleiben die Rechte des Kunden durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Anspruchsentstehung und diesbezüglicher Kenntnis des Bestellers. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Kunden, für welche wir gemäß Ziffer 5 unbeschränkt haften. Diese Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Regelungen.

Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:

Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen für die Gothaer GewerbeProtect sowie den Produktbezogenen Bedingungen für die Gothaer GewerbeProtect Haftpflichtversicherung
für betriebliche oder berufliche Risiken.

Die Deckungssummen je Versicherungsfall betragen:

für Personen-, Sach– und Vermögensschäden pauschal 10.000.000,00 Euro.

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache dieser Deckungssummen.

Insbesondere bestätigen wir folgenden Versicherungsschutz:

  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen, insbesondere DSGV und BDSG im Rahmen der o.g. Vertrags-Deckungssumme
  • Abhandenkommen bewachter Sachen inkl. unerlaubter Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen 300.000,00 Euro je Versicherungsfall, 3fach maximiert
    Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten im Rahmen der o.g.
    Vertrags-Deckungssumme
  • Folgeschäden aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten
    300.000,00 Euro je Versicherungsfall, 3fach maximiert
  • Bearbeitungs-, Tätigkeitsschäden im Rahmen der o.g. Vertrags-Deckungssumme
  • Umweltrisikoversicherung (Umwelthaftpflicht- sowie Umweltschadenversicherung)
    im Rahmen der o.g. Vertrags-Deckungssumme, 1fach maximiert
  • Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls 1.000.000,00 Euro je Versicherungsfall, 3fach maximiert
  • Sanierung von Umweltschäden auf eigenen Grundstücken, in eigenen Gewässern
    und Grundwasser 1.000.000,00 Euro je Versicherungsfall, 3fach maximiert

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber uns verjähren innerhalb eines Jahres ab Anspruchsentstehung und diesbezüglicher Kenntniserlangung bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis hiervon seitens des Auftraggebers; ohne Rücksicht auf die
Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Auftraggebers jedoch spätestens in drei Jahren von der Anspruchsentstehung an.

20.  Kündigung

Die BR GRUPPE – BR Events GmbH ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Arbeiten sofort einzustellen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, wenn der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung ganz oder teilwiese länger als zwei Monate in Verzug ist.

Wenn der Kunde einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt hat vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird oder wiederholt seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

In allen Fällen steht der BR GRUPPE – BR Events GmbH die vereinbarte Vergütung für die bisher erbrachten Leistungen in voller Höhe zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

21.  Höhere Gewalt – Unterbrechung der Dienstleistung

Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen, Pandemien und anderen Fällen höherer Gewalt wird die Firma BR Events GmbH den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Einen Anspruch auf hundertprozentige Erfüllung hat der Kunde in diesen Fällen nicht.
Im Falle der Unterbrechung oder Beendigung hat der Kunde sämtliche Leistungen bis zum Punkt der Erbringung der Dienstleistungen zu zahlen.

23.  Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für das Schriftformerfordernis selbst.

Sofern eine Bestimmung rechtsunwirksam sein oder werden sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt. Die rechtsunwirksame Bestimmung ist so auszulegen, dass der mit ihr wirtschaftliche erstrebte Zweck möglichst nahe erreicht wird.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer gewerblichen Hauptniederlassung, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Leipzig den 10.03.2025

Thomas Baumann
geschäftsführender Gesellschafter

BR GRUPPE – BR Events GmbH
Sicherheit – Logistik – Facility

BR Events GmbH
Gutenbergstraße 25
04178 Leipzig